Buzzy Pazz: 6-24 Jahre

Reiziger toont Buzzy Pazz aan chauffeur
Der Buzzy Pazz ist ein Abo für Kinder und Jugendliche von 6 bis 24 Jahren. Mit einem Buzzy Pazz fahren Sie unbeschränkt mit allen regelmäßigen Transportmöglichkeiten von De Lijn. Wer älter als 12 Jahre ist, darf als Abonnent darüber hinaus maximal 4 Kinder von 6 bis einschließlich 11 Jahre mitnehmen.

Praktisches

 

Wie beantrage ich einen Buzzy Pazz?

Wussten Sie, dass Sie ein Abo von zuhause aus kaufen oder verlängern können? Es gibt drei Möglichkeiten: 

Bezahlung per Bank

Wenn De Lijn Ihnen bereits ein Überweisungsformular zugesandt hat, reicht die Bezahlung aus, um Ihr aktuelles Abo zu verlängern.
Nach Registrierung Ihrer Bezahlung erhalten Sie Ihr neues Abo innerhalb von sieben Tagen zugesandt. 

Online

Sie können Ihr Abo auch online kaufen oder verlängern (Version NL). Dafür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis (eID) und einen Kartenleser.

Wenn Sie ein Abo für sich selbst oder für ein oder mehrere Familienmitglieder bestellen, dann müssen Sie nicht selbst nach dem besten Tarif suchen.  
Haben Sie Anspruch auf einen Familienrabatt? Schreitet Ihre Gemeinde als Drittzahler ein? Wir berechnen automatisch den günstigsten Preis für Sie.

 

Wenn Sie Ihr Abo online bestellen, gewinnen Sie auch Zeit. Darüber hinaus ist eine Online-Bestellung auch administrativ einfacher. Sie müssen uns keine Kopie Ihres Personalausweises zukommen lassen. Und wenn Sie für mehrere Familienmitglieder ein Abo bestellen, dann müssen Sie auch kein Attest über die Haushaltszusammensetzung mehr abholen und versenden.

 

Die Bezahlung erfolgt mit einer Kreditkarte oder über Bancontact, Homebanking oder eine Überweisung.

 

Wer über unsere Website ein Abo bestellt, findet es nach drei Werktagen im Briefkasten (das gilt nicht für eine Bezahlung per Überweisung). 

Schriftlich

Sie können ein neues Abo auch schriftlich beim Abo-Service von De Lijn anfordern.
Hierfür müssen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Startdatum eine Kopie Ihres Personalausweises und ein ausgefülltes  per Post, E-Mail oder Fax an den Abo-Service senden.

Wenn Sie mehrere Buzzy Pazz-Pässe mit einem Familienrabatt kaufen möchten, ist auch ein aktuelles Attest über die Haushaltszusammensetzung notwendig. Dieses können Sie beim Bevölkerungsdienst Ihrer Gemeinde abholen. Innerhalb von sieben Tagen nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie ein Überweisungsformular. Nach Überweisung des offenen Betrags wird das Abo innerhalb von sieben Tagen versendet. 

Lijnwinkel

Sie können auch jederzeit in einen unserer Lijnwinkel gehen. Sie legen Ihren Personalausweis vor, bezahlen und können Ihr Abo gleich mitnehmen. Um Zeit zu gewinnen, können Sie hier das Anfrageformular Buzzy Pazz (Version NL) (pdf - 168KB) herunterladen.
<strong>Achtung: Einige Abos sind nicht in einem Lijnwinkel erhältlich. In Kapitel 9.5 unserer befindet sich eine Übersicht.

Das Anfangsdatum des Abos ist frei wählbar. Ein Buzzy Pazz ist gültig für 1 Monat, 3 Monate oder 12 Monate. 

Preis (gültig ab 1. Februar 2012)

Wie viel man für einen Buzzy Pazz bezahlt, ist vom Gültigkeitszeitraum abhängig. Ein Buzzy Pazz ist einen Monat, drei Monate oder zwölf Monate gültig. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, dann ist ein Rabatt erhältlich.


GültigkeitszeitraumPreis
(gültig ab 1 Februar 2012)
1 Monat€ 23
3 Monate€ 65
12 Monate€ 178

Rabatt

Familienrabatt

Ab Kauf eines zweiten Buzzy Pazz-Passes innerhalb derselben Familie erhalten Sie einen Familienrabatt in Höhe von 20%. Der dritte und jeder folgende Buzzy Pazz innerhalb derselben Familie ist sogar gratis. Um Anspruch auf diese Ermäßigung zu haben, müssen alle Buzzy Pazz-Pässe der Familie dasselbe Anfangsdatum und denselben Gültigkeitszeitraum haben.

Möchten Sie einen Familienrabatt in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie uns ein aktuelles Attest über die Haushaltszusammensetzung (höchstens 2 Monate alt) zukommen lassen. Dies ist beim Bevölkerungsdienst Ihrer Gemeinde erhältlich. Als Familie betrachten wir alle Familienmitglieder, die an derselben Adresse wohnen.


In einigen Gemeinden können Sie das Attest über die Haushaltszusammensetzung auch über das E-Loket beantragen.


Sie müssen uns kein Attest über die Haushaltszusammensetzung zukommen lassen, wenn Sie Ihr . Achtung: Wenn Sie einen Familienrabatt haben möchten und Ihr Abo online kaufen, dann müssen Sie alle Abos auf einmal bestellen. Nur dann wird der Familienrabatt angerechnet.

 

Wenn Sie später noch ein Abo anfordern möchten und den richtigen Familienrabatt haben wollen, dann müssen Sie Ihren Antrag in einem Lijnwinkel oder über den Abo-Service stellen. Sie müssen uns in beiden Fällen jedoch ein Attest über die Haushaltszusammensetzung zukommen lassen.

Erweiterung des Familienrabatts für Familien mit geteiltem Sorgerecht

Seit 1. Juli 2008 haben auch Familien mit geteiltem Sorgerecht Anspruch auf den Buzzy Pazz.
Das bedeutet, dass man als Elternteil Buzzy Pazz-Pässe mit Familienrabatt für alle Kinder kaufen kann, die bei diesem Elternteil wohnen (klassische Anwendung des Familienrabatts) sowie für die eigenen "natürlichen" Kinder, die nicht bei diesem Elternteil wohnen.

 

Wie beantrage ich einen Rabatt?

 

Für den Antrag von Buzzy Pazz-Pässen mit Familienrabatt im Fall von geteiltem Sorgerecht müssen die folgenden Dokumente per Post oder Fax gesendet werden an den Abo-Service von De Lijn in Ihrer Provinz:

  • ein Buzzy Pazz-Antragsformular
  • ein Attest über die Haushaltszusammensetzung (Kinder in Ihrer Familie)
  • eine Geburtsurkunde, ein Adoptionsnachweis oder ein Nachweis über die Anerkennung der natürlichen Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gemeinsam mit den korrekten Adressdaten dieser Kinder.

Alle diese Dokumente müssen in niederländischer Sprache ausgestellt sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

 

Der Abo-Service von De Lijn sendet Ihnen per Post ein Überweisungsformular zu. Sobald wir Ihre Bezahlung erhalten haben, senden wir Ihnen die Abos zu. Sie können mit Ihrem Überweisungsformular auch in einen Lijnwinkel gehen. Bei Barzahlung (Bargeld oder Bancontact) können Sie Ihr Abo direkt mitnehmen.

Arbeitgeberbeitrag

Verwenden Sie Ihr Abo für die Fahrten von Ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz? Der normale Arbeitgeberbeitrag beträgt 72 % des Abopreises. Manche Arbeitgeber erstatten sogar einen höheren Teil des Abopreises. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber.

Drittzahlerrabatt

Einige Städte und Gemeinden übernehmen als Drittzahler den Preis des Abos ganz oder teilweise. Informieren Sie sich bei Ihrem Stadt oder Gemeinde darüber.


Wie wird es verwendet?

Sie zeigen dem Fahrer beim Einsteigen Ihr Abo. Nur in Bahnen oder Bussen, in die Sie auch über die mittlere oder hintere Tür einsteigen können, ist das nicht nötig. Wer älter ist als 12 Jahre, darf als Abonnent darüber hinaus maximal 4 Kinder von 6 bis einschließlich 11 Jahre mitnehmen.
Bei einer Kontrolle müssen Sie immer Ihren Buzzy Pazz und Ihren Personalausweis vorzeigen können. Um die Kontrolle möglich zu machen, dürfen Sie Ihren Buzzy Pazz nicht einschweißen. In unseren Lijnwinkeln können Sie gratis eine Schutzhülle für Ihr Abo bekommen.

Streng personenbezogen

Der Buzzy Pazz ist ein Fahrschein auf Name und deshalb strikt personenbezogen, er darf nur vom Besitzer verwendet werden. Unsere Kontrolleure und Fahrer kontrollieren die Gültigkeit der Fahrscheine regelmäßig. Bei jeder Kontrolle müssen Sie Ihren Buzzy Pazz und Ihren Personalausweis vorzeigen.

Verlängern

Wenn Sie Abonnent sind, dann senden wir Ihnen ungefähr einen Monat vor dem Ablaufdatum Ihres Abos einen Brief zur Verlängerung zu. Wenn Sie ein Drittzahlersystem haben, bei dem die Stadt oder Gemeinde einen Teil des Abos bezahlt, dann wird der Rabatt sofort bei der Überweisung verrechnet.

Verlust oder Diebstahl

Haben Sie Ihr Abo verloren oder wurde es gestohlen? Nach Zahlung der Verwaltungskosten und einer schriftlichen Erklärung über den Diebstahl oder den Verlust erhalten Sie im Lijnwinkel sofort ein Duplikat.
Der Preis für ein Duplikat beträgt 10 Euro, ungeachtet der Anzahl an Duplikaten, die Sie bereits angefragt haben. Mit dem können Sie ein Duplikat schriftlich beim Abo-Service von De Lijn anfordern.

 

Wenn Sie Ihr Abo vergessen haben oder wenn es gestohlen wurde und Sie mit De Lijn fahren, müssen Sie einen anderen gültigen Fahrschein haben. Ist das nicht der Fall, dann riskieren Sie ein Bußgeld. De Lijn erstattet diese Kosten nicht.

Erstattung

Wenn Sie Ihr Abo vor Ende der Gültigkeitsdauer kündigen, zahlen wir Ihnen einen Teil des Kaufpreises zurück. Hierfür müssen Sie uns das Original-Abo (kein Duplikat) und Ihre Kontonummer zusenden.
Der Betrag, der zurückgezahlt wird, ist abhängig von dem Tag, an dem Sie uns das Abo zukommen lassen. Bei Kündigung per Post bestimmt der Poststempel den Einlieferungstag. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung vor dem Startdatum des Gültigkeitszeitraums: Wenn Sie Ihr Abo vor dem Startdatum zurücksenden, dann erhalten Sie den vollständigen Kaufpreis erstattet, abzüglich 10 Euro Verwaltungskosten.
  2. Kündigung nach dem Startdatum des Gültigkeitszeitraums: Der zu erstattende Betrag wird durch den Preis des Abos abzüglich 10 Euro Verwaltungskosten und eines Betrages, der mit dem Zeitraum übereinstimmt, in dem Sie das Abo verwendet haben, bestimmt.

Dieser letzte Betrag wird wie folgt berechnet:
  • Der Preis für den vollständigen Zeitraum von drei Monaten oder ein Vielfaches davon und dann der Preis pro vollständigen Monat oder ein Vielfaches davon;
  • für den unvollständigen Monat einen pauschalen Prozentsatz des Preises eines Monatsabos entsprechend der unten aufgeführten Tabelle:
Anzahl Verwendungstage% Abschlag vom Preis Monatsabo
116 %
226 %

3 bis 7

30 %
846 %
 956 % 
 1060 % 
 11 bis 1461 %
 1576 % 
 1686 % 
 1790 % 
 18 bis 2191 % 
 22 bis 31100 %

Wenn Sie Ihren Buzzy Pazz zurückgeben, da Sie ein anderes Abo von De Lijn erhalten haben, zahlt De Lijn die Kosten für den ursprünglichen Buzzy Pazz nach Abgabe zurück. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Tage, die Ihr Buzzy Pazz vor dem Anfangsdatum des neuen Abos noch gültig ist. Dies gilt auch, wenn Sie ein Abo eines anderen öffentlichen Verkehrsbetriebs erhalten haben, das auch im Netz von De Lijn gültig ist.

Wenn der Buzzy Pazz wegen Tod des Abonnenten abgegeben wird, dann erfolgt die Erstattung auf Grundlage des Verhältnisses zwischen der Anzahl der nicht verwendeten Kalendertage und der Anzahl der Gültigkeitstage des Abos.

Wenn Sie einen Buzzy Pazz kündigen, der Bestandteil einer Gruppe aus zwei oder mehr Buzzy Pazz-Pässen einer Familie ist, wird der Familienrabatt neu berechnet. Fällt der Saldo positiv aus, dann erstattet De Lijn die Kosten für den zurückgegebenen Buzzy Pazz. Fällt der Saldo negativ aus, dann sendet De Lijn das Abo ohne Rückzahlung zurück an den Abonnenten.


Ist der Erstattungsbetrag nach Abzug von 10 Euro Verwaltungskoten geringer als 1 Euro, dann wird dieser nicht ausgezahlt.