Gratis-Abo

Reizigers wachten op bus

Kinder unter 6 Jahren

Kinder unter 6 Jahren fahren sowieso gratis.

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren in Begleitung eines Abonnenten im Alter von 12 Jahren oder älter

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren können gemeinsam mit einem Abonnenten im Alter von 12 Jahren oder älter reisen (maximal vier Kinder pro Abonnent). Die Reisenden unter 12 Jahren müssen jedoch während der gesamten Fahrt von der Person über 12 Jahren begleitet werden. Der 12-jährige darf zum Beispiel nicht früher aussteigen.

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren auf Basis einer Ermäßigungskarte "Große Familie"

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren können auf Basis einer gültigen Ermäßigungskarte "Große Familie" einen kostenlosen erhalten. Dieser Buzzy Pazz verfällt spätestens am Tag vor ihrem zwölften Geburtstag.

Omnipas 65+

Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, dann erhalten Sie einen kostenlos Omnipas 65+.

Dina-Abo

Wenn Sie einen Wagen aus dem Verkehr ziehen, indem Sie Ihr Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt abgeben, dann können Sie bei De Lijn ein kostenloses Dina-Abo beantragen.

Drittzahlersystem

In einer ganzen Menge von Städten und Gemeinden zahlen Arbeitgeber oder andere Drittzahler einen Teil oder die gesamten Transportkosten ihrer Einwohner, der Reisenden in ihrem Gebiet oder der Arbeitnehmer. Die Rabatte oder Gratis-Abos im Rahmen der werden automatisch erteilt. Es gibt 3 Systeme, mit denen die Begünstigten kostenlos fahren:
  • kostenloses Netzabo für bestimmte Alterskategorien
  • kostenlose öffentliche Verkehrsmittel innerhalb der Gemeinde
  • Jobticket

 

 

Daneben gibt es 3 Systeme, bei denen der Begünstigte zu einem reduzierter Tarif fährt. 

Kriegsinvaliden

Das Gratis-Abo für Kriegsinvaliden ist für:
  • Kriegsinvaliden in Besitz von einem Ermäßigungsausweis für 75 % mit Code 30, 31, 32, 50, 51 und 52
  • Kriegsveteranen in Besitz von einem Ermäßigungsausweis für 75 % und 50 %
  • damit gleichgestellte Personen, die auf rechtlicher Basis einen Anspruch auf Ermäßigung haben

 

Die Ermäßigungsausweise werden ausgegeben durch:

  • Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (ehemals das Ministerium für Volksgesundheit)
  • Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen (ehemals Finanzministerium)

 

Diese Gratis-Abos werden durch die NMBS ausgestellt und sind in allen Netzen des öffentlichen Verkehrs von Belgien gültig; eine Ausnahme ist die MIVB, die selbst Fahrausweise ausgibt.

Personen mit einer Behinderung

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Buzzy Pazz oder Omnipas, wenn Sie:

Sie erhalten Ihr Abo automatisch auf Grundlage der Daten der zentralen Datenbank für soziale Sicherheit nach Hause geschickt.

 

Haben Sie Anspruch auf ein Gratis-Abo, das Sie jedoch noch nicht erhalten haben? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit dem Abo-Service von De Lijn.

 

Abonnement verloren oder gestohlen?

 

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Abos können Sie bei Zahlung der Verwaltungskosten in Höhe von 10 Euro ein Duplikat erhalten. Wenden Sie sich hierfür an den Abo-Service von De Lijn oder gehen Sie in einen Lijnwinkel. Sie können eine unbegrenzte Anzahl an Duplikaten beantragen.

 

Weniger mobil oder Rollstuhlfahrer?

 

Sind Sie weniger mobil oder Rollstuhlfahrer? Dann können Sie unseren 

Ausweis für Begleiter

Ein Ausweis für Begleiter ist ein Abo, das eine Person mit einer Behinderung kostenlos für eine Person, die sie oder ihn in Bus oder Bahn begleitet, beantragen kann.

 

Der Ausweis für Begleiter wird immer auf den Namen der Person mit der Behinderung ausgestellt und nicht auf den Namen des Begleiters.
Der Begleiter reist nur dann kostenlos, wenn er in Gesellschaft der Person mit einer Behinderung ist.

 

Für wen?

 

Der Ausweis für Begleiter wird ausgegeben an Personen mit einer Behinderung, die in der flämischen Region, in der Region der Hauptstadt Brüssel oder in den Gemeinden Edingen, Komen, Moeskroen oder Vloesberg wohnen und die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sehbehinderung über 75 %
  • Behinderung der oberen Gliedmaßen über 75 %
  • Behinderung der unteren Gliedmaßen über 50 %
  • Geistige Behinderung über 66 %
  • Eine Reduktion der Fähigkeit zur Selbsthilfe von mindestens 12 Punkten, was einer Invalidität von mindestens 80 % entspricht.
  • Wenn Kriegsinvalide oder Kriegsopfer einen Ausweis über eine Ermäßigung von 75 % mit Angabe "Begleiter zulässig" bei Einreichung des Antrags vorlegen können.
  • Bei Polio- und sensomotorisch behinderten Personen werden die Anträge separat untersucht.

 

Wie wird der Ausweis beantragt?

 

Um einen Ausweis für einen Begleiter zu beantragen, müssen Sie den Abo-Dienst von De Lijn kontaktieren.

Achtung in der Provinz Limburg müssen Sie sich für einen Antrag an den sozialen Dienst wenden. Diesen Dienst erreichen Sie unter der Rufnummer 011 85 02 78.

 

Der Ausweis wird erteilt auf Grundlage eines Attests des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, woraus hervorgeht, dass die Bedingungen für die Erteilung des Ausweises erfüllt werden.

 

Geistig behinderte Personen können diesen Ausweis beantragen auf Grundlage von:

  • entweder eines Attests durch die Flämische Agentur für Personen mit einer Behinderung (Typ: ZORG)
  • oder durch ein Attest des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Angelegenheiten in Kombination mit einem Attest des Facharztes (kein Hausarzt), aus dem deutlich hervorgeht, dass die Bedingungen für eine geistige Behinderung erfüllt sind

 

 

Gültigkeitsdauer

 

Der Ausweis für Begleiter ist 2 Jahre lang gültig

 

Wie wird er verlängert?

 

Der Ausweis für Begleiter verlängert sich automatisch, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist und

  • wenn kein Enddatum auf dem Attest angegeben ist, mit dem der Ausweis für Begleiter zum ersten Mal beantragt wurde
  • oder wenn noch kein abgelaufenes Enddatum auf dem Attest steht, mit dem der Ausweis für Begleiter zum ersten Mal beantragt wurde

Personen mit einer Sehbehinderung

Personen mit einer Sehbehinderung können nach Vorlage des "Nationalen Ermäßigungsausweises für den öffentlichen Verkehr" kostenlos im gesamten Netz von De Lijn fahren.  Sie dürfen auch kostenlos einen Blindenhund mitnehmen. Der Ausweis ist blau mit einer weißen Abbildung eines Blinden mit einem Stock.

 

Der nationale Ermäßigungsausweis kann mit einem besonderen Formular bei der Föderalen Öffentlichen Behörde Soziale Sicherheit unter folgender Adresse beantragt werden:

 

Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit
Dienst Atteste
Administratief Centrum Kruidtuin
Finance Tower
Kruidtuinlaan 50, bus 1
1000 Brüssel

 

Das Antragsformular, das Sie versenden müssen, ist bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich.

Polizisten der integrierten Polizei

Die Mitglieder der integrierten Polizeidienste können nach Vorlage ihres Dienstausweises kostenlos in den Fahrzeugen von De Lijn fahren.  
Der Dienstausweis der Polizisten ist ockerfarben.  Der Dienstausweis der Hilfspolizei hat eine blaue Farbe.  Hinten auf dem Ausweis ist die Funktion des Polizisten in den drei Landessprachen angegeben.  Der Dienstausweis ist mit einem Foto des Inhabers versehen.

Personen mit einem nationalen Anerkennungsstatus

Personen mit einem nationalen Anerkennungsstatus fahren kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Um diesen Vorteil bei De Lijn in Anspruch nehmen zu können, müssen berechtigte Personen im Besitz einer Freikarte sein. Diese Karte ist ausschließlich bei der NMBS erhältlich und hat den Titel "Kaart voor vaderlandslievende reden" (Karte für Dienste im Sinne der Vaterlandsliebe).

Journalisten

Journalisten erhalten ein Gratis-Jahresabo. Es reicht, eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihres gültigen Presseausweises dem Antrag beizufügen. Es gibt unterschiedliche Presseausweise:

  • Für Journalisten der allgemeinen Presse: die blaue nationale Pressekarte mit einer gültigen Validierungsvignette.
  • Für Journalisten von Zeitschriften: der grüne nationale Presseausweis.
  • Für Journalismus-Praktikanten: Die Praktikumskarte von AVBB/VVJ
  • Für Berufsjournalisten im Praktikum: Der Praktikums-Presseausweis

Arbeitssuchende mit Berufsausbildungsvertrag

Arbeitssuchende, die beim VDAB einen Berufsausbildungsvertrag haben, können über ihren VDAB-Berufsberater ein Gratis-Abo beantragen. Dieses Abo wird abhängig von der Dauer der Ausbildung, für 1, 3 oder 12 Monate ausgegeben.