Asoziales Verhalten in Bus und Bahn hat seinen Preis
Um unser Zusammenleben reibungslos ablaufen zu lassen, gibt es eine Reihe allgemein akzeptierter Regeln. Die meisten Menschen wissen von selbst, was geht und was nicht. Es gibt leider aber auch Ausnahmen, die sich asozial verhalten. Diesen möchte De Lijn mit dem neuen Kodex für Reisende Grenzen setzen.
Wer seine Mitreisenden, unsere Mitarbeiter oder unser Material behindert, beschädigt oder in Gefahr bringt, muss die Folgen davon tragen. Der Preis eines Bußgelds für asoziales Verhalten variiert von 75 bis 500 Euro. Hoffentlich kommt es nicht soweit. Wenn Respekt mitreist, läuft alles wie geschmiert.
Der Erlass der flämischen Regierung
(Erlass der flämischen Regierung vom 14. Mai 2004 zu Betrieb und Tarife der VVM (B.S. 20. Juli 2004), der durch den Erlass der flämischen Regierung vom 26. Januar 2007 (B.S. 1. März 2007) geändert wurde, unterscheidet 2 Übertretungsarten Übertretungen von Typ 1 und Übertretungen von Typ 2.
Übertretungen von Typ 1 sind allgemeine Verstöße, Übertretungen von Typ 2 werden als sehr ernsthafte Verstöße betrachtet, und zwar aufgrund
- ihrer schweren Folgen (z.B. Verspätung eines Fahrzeugs)
- der Gefahr, die für den Zuwiderhandelnden selbst und die anderen entstehen (z.B. Ein- oder Aussteigen aus dem Fahrzeug, bevor es steht)
- ihrer betrügerischen Art (z.B. Fälschen eines Fahrscheins)
In Folge dessen werden Verstöße von Typ 2 schwerer bestraft. Das Bußgeld erhöht sich darüber hinaus, wenn ein Reisender dieselbe Übertretung innerhalb von 12 Monaten mehrfach begeht.
Verfahren bei und nach einer Kontrolle
Wozu ist das Kontrollpersonal befugt?
Das Kontrollpersonal von De Lijn ist befugt, alle Fahrscheine und Ermäßigungskarten zu kontrollieren, um Übertretungen festzustellen und Ihre Identität zu kontrollieren.
Wie verläuft eine Kontrolle?
Stellt das Kontrollpersonal eine Übertretung fest, dann werden Sie nach Ihrem Ausweis gefragt und es wird ein Protokoll erstellt. Das Originalexemplar des Protokolls der Übertretung übermittelt das Kontrollpersonal an den Geldbußen-Dienst von De Lijn. Sie erhalten selbst auch sofort ein Exemplar des Protokolls.
Reagieren auf ein Protokoll
Wenn Sie mit dem Protokoll nicht einverstanden sind, dann können Sie sich an unseren Geldbußen-Dienst wenden. Dies erfolgt per Post oder E-Mail an:
De Lijn – Geldbußen-Dienst
Postbus 10000
2800 Mechelen
boetes@delijn.be
Sie müssen innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung per Post oder E-Mail reagieren. In Ihrer Reaktion müssen Sie angeben, warum Sie die Feststellung für unberechtigt halten. Bei der Beurteilung der festgestellten Fakten berücksichtigen wir Ihre Reaktion.
Innerhalb von 60 Tagen nach der Feststellung lässt Sie der Geldbußen-Dienst per (eingeschriebenen) Brief wissen, ob Sie ein Bußgeld erhalten oder nicht. Wird das Bußgeld bestätigt, dann müssen Sie es innerhalb von 30 Tagen mit dem Überweisungsformular, das dem Brief beigelegt ist, überweisen.
Widerspruch einlegen gegen ein Bußgeld
Sie können gegen ein Bußgeld Widerspruch einlegen, indem Sie innerhalb von 30 Tagen nach Versand des Briefs (Postdatum), in dem das Bußgeld auferlegt wird, ein Einschreiben an den Geldbußen-Dienst senden. In Ihrem Einschreiben müssen Sie Ihren Widerspruch erläutern. Sie können auch um Anhörung bitten. Dabei können Sie sich von einem Berater helfen lassen.
Innerhalb von 3 Monaten teilen wir Ihnen die endgültige Entscheidung schriftlich mit. Abhängig von der Begründung kann De Lijn den Termin erneut um 3 Monate verlängern. Wird das auferlegte Bußgeld bestätigt, dann müssen Sie es innerhalb von 30 Tagen mit dem Überweisungsformular, das dem Brief beigelegt ist, überweisen.
Bei Nichtzahlung des endgültig festgelegten Bußgelds wird Ihre Akte ohne weitere Mitteilung zur Ausführung an den Gerichtsvollzieher übergeben. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Ihren Lasten. Hier endet das schriftliche Verfahren von De LIjn.
Bußgeld für Schwarzfahrten vorbeugen
Durch Berücksichtigen ein paar nützlicher Tipps können Sie einem
Bußgeld für Schwarzfahrten vorbeugen.
Abo vergessen?
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Abo, Ihre Ermäßigungskarte oder Ihren Ausweis nicht bei sich haben. Das Kontrollpersonal kann vor Ort nicht überprüfen, ob Sie ein Abo oder eine Ermäßigungskarte haben und wird deshalb immer ein Protokoll aufstellen. Sie können immer
auf dieses Protokoll reagieren. Bei der Beurteilung der festgestellten Fakten berücksichtigen wir Ihre Reaktion.