Ein Dina-Abo ist ein kostenloses Netz-Abo von De Lijn, das im Austausch gegen die Abgabe eines Personenkraftwagens bewilligt wird. Sie können ein Dina-Abo erhalten
entweder für die Abschaffung eines Personenkraftwagens beim DIV (Dienst Inschrijving Voertuigen - Straßenverkehrsamt)
oder für die Übertragung eines Personenkraftwagens auf eine Person, die kein Bestandteil der Familie des Inhabers ist. Eine Übertragung an eine Person, die an derselben Adresse wie der (vorherige) Inhaber wohnt, verleiht kein Recht auf ein Dina-Abo.
Das kostenlose Abo wird für den Zeitraum von einem Jahr bewilligt. Danach erhält der Dina-Abonnent die Möglichkeit, das Abo für ein Jahr für einen Rabatt von 50 % auf den neuen Kaufpreis zu verlängern, unter der Bedingung, dass die Bewilligungs- und Verwendungsbedingungen der Dina-Bestimmungen °während der Laufzeit des Gratis-Abos respektiert wurden. Nur Familienmitglieder, denen ein kostenloses Dina-Abo bewilligt wurde, haben ein Anrecht auf diese Verlängerung.
1. Das abgegebene Kennzeichen muss auf eine natürliche Person mit Wohnsitz in Belgien eingetragen sein. Es muss vor der Einreichung mindestens sechs Monate innerhalb derselben Familie in Gebrauch gewesen sein und von einem Auto des folgenden Typs stammen:
VP (Personenkraftwagen)
AC (Kombi)
AD (Coupé)
AE (Cabriolet)
CT (leichter Lieferwagen)
AA (Limousine)
AB (Fließheck)
TR (Traktor)
OM (Minibus)
AF/FA (Mehrzweckfahrzeug)
SW (Auto mit doppelter Verwendung)
Für der Abgabe anderer Fahrzeugtypen wie z.B. eines Motorrads (Typ M2/L3) oder eines Wohnwagens (Typ VC/SA) können Sie also kein Dina-Abo erhalten. Auch für die Abgabe eines Firmen- oder Leasingwagens erhalten Sie kein Dina-Abo.
2. Innerhalb Ihrer Familie darf kein Personenkraftwagen der oben erwähnten Typen angemeldet sein, und zwar ab 6 Monate vor der Abgabe des Fahrzeugs, mit dem das Dina-Abo beantragt wurde, es sei denn, für dieselbe Familie wird ein anderes Kennzeichen abgegeben. Diese Abgabe muss frühestens sechs Monate vor und spätestens zwei Wochen nach der Neuanmeldung erfolgen. Nur Nummernschilder, die mit einem Fahrzeug des oben erwähnten Typs in Gebrauch waren, kommen in Betracht. Auch die Abgabe eines Firmen- oder Leasingwagens wird hierbei nicht berücksichtigt.
3. Ihr Antrag muss mindestens 6 Monate nach Abgabe Ihres Fahrzeugs eingereicht werden.
Ein Dina-Abo kann nur für den Inhaber des abgegebenen Kennzeichens oder für Personen, die als Familienmitglieder an der Adresse, an der der Inhaber des abgegebenen Kennzeichens wohnt, gemeldet sind, beantragt werden.
Verwandte, die keine Familienmitglieder des Besitzers des eingereichten Kennzeichens sind, haben kein Anrecht auf ein Dina-Abo. Dies gilt auch für Kinder in Co-Elternschaft.
Personen, die nicht mit dem Inhaber des abgegebenen Kennzeichens verwandt sind, wohl aber an der Adresse der Familie wohnen, haben jedoch ein Anrecht auf ein Dina-Abo.
Pro abgegebenes Kennzeichen erhält eine Person nach Wahl (entweder der Inhaber oder ein Familienmitglied des Inhabers) ein kostenloses Dina-Abo.
Wenn der letzte oder einzige Personenkraftwagen einer Familie abgeschafft wird, haben alle Familienmitglieder des Inhabers Anrecht auf ein Dina-Abo. In diesem Fall darf kein Familienmitglied ein Auto mehr zur Verfügung haben, auch keinen Firmen- oder Leasingwagen.
Sie benötigen ein Antragsformular, um ein Dina-Abo zu beantragen. Sie erhalten das Antragsformular wie folgt:
durch Herunterladen eines Antragsformulars für ein Dina-Abo
indem Sie das Formular bei De Lijn unter der Nummer 070 220 200 anfragen
indem Sie das Formular beim Abo-Dienst in Ihrer Provinz anfordern
indem Sie das Formular bei einem Lijnwinkel in Ihrer Nachbarschaft abholen
Der Antrag kann nur dann bearbeitet werden, wenn das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt wurde und wenn es durch den Inhaber das abgegebenen Kennzeichens unterschrieben wurde. Ihr Antrag muss mindestens 6 Monate nach Abgabe Ihres Fahrzeugs eingereicht werden.
Sie können den Antrag per Post (De Lijn – Dina, Motstraat 20, 2800 Mechelen) oder per Fax (070 217 867) einreichen. Sie können den Antrag auch per E-Mail einreichen (dina@delijn.be), dann jedoch müssen Sie das unterzeichnete Formular einscannen.
Die Kontaktdaten stehen auch auf dem Antragsformular.
Ja. Sie fügen dem Antragsformular die Sterbensurkunde bei, aus der hervorgeht, dass der gestorbene Inhaber an derselben Adresse gewohnt hat wie die Person (oder Personen), für die das Dina-Abo beantragt wurde(n).
Ein Dina-Abo läuft immer ab dem ersten Tag eines Monats. Wenn wir Ihren Antrag vor dem zehnten Tag von Monat X erhalten, dann läuft das Abo ab dem ersten Tag des darauf folgenden Monats (X+1). Wenn wir Ihren Antrag später im Monat erhalten, dann wird das Abo erst ab dem ersten Tag des Monats X + 2 gelten.
Zur Veranschaulichung:
Erhält De Lijn Ihren Antrag am 10. April, dann wird das Dina-Abo ab 1. Mai bewilligt.
Erhält De Lijn Ihren Antrag am 11. April, dann wird das Dina-Abo ab 1. Juni bewilligt.
Ein Dina-Abo kann nicht rückwirkend erteilt werden. Das Anfangsdatum des Dina-Abos kann nach Ausgabe nicht mehr geändert werden. Das Dina-Abo kann nur direkt anschließend verlängert werden, auch wenn Sie die Überweisung gerade bezahlt haben, nachdem das Gratis-Abo abgelaufen ist.
Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Dina-Abo drei Werktage vor dem vorgesehenen Startdatum noch nicht erhalten haben, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf mit der Dina-Abteilung von De Lijn (015 408 925). Dieser Service ist jeden Wochentag erreichbar von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (mit Ausnahme von Freitagnachmittagen).
Wenn Sie bereits ein zahlender Abonnent von De Lijn sind und (Anrecht auf) ein Dina-Abo haben, dann wird Ihr Netzabo proportional zu den bereits abgelaufenen Tage zurückgezahlt.
Wenn Sie zum Beispiel ein Omnipas-Jahresabo haben, das noch 90 Tage gültig ist, dann erhalten Sie € 47,03 zurückgezahlt. € 211 / 365 x 90 (abzüglich 10 Euro Verwaltungskosten).
Für die Rückzahlung senden Sie Ihren Buzzy Pazz oder Omnipas an den Abo-Dienst in Ihrer Provinz. Geben Sie unbedingt deutlich an, dass Sie Ihren Buzzy Paz oder Omnipas zurückgeben, da Sie ein kostenloses Dina-Abo erhalten haben. Vergessen Sie auch nicht, die Nummer des Kontos anzugeben, auf das der zurückzuzahlende Betrag überwiesen werden kann.
De Lijn sendet Ihnen ungefähr einen Monat vor Ablauf Ihres kostenlosen Dina-Abos einen Vorschlag für eine Überweisung zu. Wenn Sie ihn 20 Tage vor Ablauf Ihres kostenloses Dina-Abos noch nicht erhalten haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit De Lijn auf.
Bezahlen Sie per Überweisung spätestens 10 Tage vor Ablauf Ihres kostenlosen Dina-Abos.
De Lijn lässt Ihnen zeitgereicht ein neues Dina-Abo zukommen, dessen Startdatum an das alte Dina-Ab anschließt.
Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Dina-Abo drei Werktage vor dem vorgesehenen Startdatum noch nicht erhalten haben, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf mit dem Abo-Dienst von De Lijn.
Wenn die Bewilligungsbedingungen für das Dina-Abo während der Laufzeit eingehalten werden, erhalten Sie einen einmaligen Rabatt in Höhe von 50 % auf den Kaufpreis. Wenn das nicht der Fall ist, senden wir Ihnen eine Überweisungsvorlage über den vollen Preis.
Den Rabatt von 50 % bewilligen wir nur dann, wenn Sie ein Jahresabo kaufen, das sich zeitlich an das ablaufende (Gratis-)Abo anschließt.
Der Rabatt ist nur für die Verlängerung der erteilten Dina-Abos gültig. Der Rabatt ist also nicht übertragbar auf Familienmitglieder oder andere Personen.
Wenn Sie während der °Laufzeit des °Dina-Abos° in Ihrer Familie einen Personenkraftwagen von folgendem Typ anmelden:
VP (Personenkraftwagen)
AC (Kombi)
AD (Coupé)
AE (Cabriolet)
CT (leichter Lieferwagen)
AA (Limousine)
AB (Fließheck)
TR (Traktor)
OM (Minibus)
AF/FA (Mehrzweckfahrzeug)
SW (Auto mit doppelter Verwendung)
dann müssen Sie alle Dina-Abos zurückgeben. Auch wenn der Halter eines kostenlosen Dina-Abos die Familie des Besitzers des abgegebenen Nummerschildes verlässt, muss dieser das Abo unverzüglich zurückgeben.
Wenn während der Laufzeit des kostenlosen Dina-Abos jemand innerhalb Ihrer Familie einen Firmen- oder Leasingwagen zur Verfügung gestellt bekommt, darf 1 Dina-Abo behalten werden (für ein Familienmitglied nach Wahl), die anderen Dina-Abos müssen aber abgegeben werden.
Sie können Ihr Dina-Abo abgeben, indem Sie Ihr Abo in einem Lijnwinkel nach Wahl abgeben oder indem Sie es per Einschreiben zurückschicken an:
De Lijn - Dina
Motstraat 20
2800 Mechelen
Dina-Abos, die - gegen Bezahlung - verlängert werden, unterliegen diesen Bedingungen nicht mehr und °müssen deshalb in keinem Fall zurückgegeben werden.
Ein kostenloses Dina-Abo kann nur in den unten aufgeführten Situationen übertragen werden:
der Dina-Abonnent ist gestorben
der Dina-Abonnent hat die Familie des Inhabers verlassen
die Übertragung wird innerhalb des Monats nach Beginn des Dina-Abos beantragt
der Dina-Abonnent hat ein anderes Gratis-Abo von De Lijn erhalten
Der neue Dina-Abonnent muss als Familienmitglied an der Adresse des Inhabers des abgegebenen Kennzeichens registriert sein.
Ein Dina-Abo das - gegen Bezahlung - verlängert wird, kann weder übertragen noch ausbezahlt werden. Nur Familienmitglieder, denen ein kostenloses Dina-Abo bewilligt wurde, haben ein Recht auf diese Verlängerung.
Ab sechs Wochen vor dem Enddatum des kostenlosen Dina-Abos kann das Abo in keinem Fall noch übertragen werden.
Wenn Ihre Familie immer noch keinen PKW zur Verfügung hat, hat jedes Familienmitglied Anrecht auf ein Dina-Abo, also auch das neue Familienmitglied. Sie müssen hierfür mit der Dina-Abteilung von De Lijn Kontakt aufnehmen. Nach Kontrolle der neuen Verhältnisse wird Ihnen per Post ein neues Abo zugesandt.
Ist das neue Familienmitglied Inhaber eines PKWs, der bereits 6 Monate vor der Abgabe des Kennzeichens, mit dem ein Dina-Abo beantragt wurde, angemeldet war, dann behalten Sie das Recht auf ein Dina-Abo (für ein Familienmitglied nach Wahl).
Wurde der hinzukommende PKW innerhalb von 6 Monaten vor der Abgabe des Kennzeichens, mit dem das Dina-Abo beantragt wurde, angemeldet, dann müssen alle Dina-Abos zurückgegeben werden.
Wenn diese Person nicht der Inhaber des abgegebenen Kennzeichens ist, muss das kostenlose Dina-Abo sofort zurückgegeben werden. Nach dem Auszug ist diese Person nicht mehr Teil der Familie des Inhabers des abgegebenen Kennzeichens.
Ist das Ex-Familienmitglied der Inhaber, dann zieht das Anrecht auf das Dina-Abo mit ihm zu seiner neuen Anschrift um, die vorherigen Familienmitglieder müssen dann alle Dina-Abos zurückgeben.
Dina-Abos, die - gegen Bezahlung - verlängert werden, müssen in keinem Fall zurückgegeben werden.
Sie können dann ein Duplikat beantragen. Ein Duplikat kostet 10 Euro, unabhängig von der Anzahl an Duplikaten, die Sie in der Vergangenheit beantragt haben.
Senden Sie hierzu eine schriftliche Erklärung über den Verlust oder den Diebstahl an den Abo-Dienst in Ihrer Provinz. Im Anschluss sendet der Abo-Dienst Ihnen per Post ein Überweisungsformular für ein Duplikat. Nach Zahlung bekommen Sie Ihr Duplikat zugesandt.
Sie können mit Ihrer schriftlichen Erklärung auch sofort ein Duplikat in einem Lijnwinkel in Ihrer Nachbarschaft erhalten.
Im Fall einer Beschädigung wird das Dina-Abo kostenlos ausgetauscht, vorausgesetzt, die Personendaten auf dem Abo sind noch lesbar.
Wenn das Abo, das Sie erhalten, fehlerhafte Daten (zum Beispiel Name, Geburtsdatum...) enthält, dann müssen Sie den Dina-Dienst unter der Rufnummer 015 408 925 kontaktieren. Dieser Dienst ist werktags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (nicht am Freitagnachmittag) erreichbar. Sie erhalten dann ein neues Abo zugeschickt.
Ja. Carsharing wird nicht als eine Übertretung der Bestimmungen betrachtet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von Cambio oder unter der Rufnummer 070 22 292. Vorsicht: Sie dürfen selbst keinen neuen PKW anmelden, auch wenn Sie dieses Fahrzeug für das Carsharing zur Verfügung stellen.