Häufig gestellte Fragen zum Dina-Abo

Diese Informationen gelten für Dina-Abos, die ab 1. April 2010 zum ersten Mal ausgegeben wurden.


  • Was ist ein Dina-Abo?

  • Was sind die Bewilligungsbedingungen für ein Dina-Abo?

  • Wer hat bei Abgabe eines Kennzeichens Anrecht auf ein Dina-Abo?

  • Wie viele Dina-Abos kann ich für die Abgabe eines Kennzeichens bekommen?

  • Wie beantrage ich ein Dina-Abo?

  • Kann ich ein Dina-Abo für die Abgabe eines Kennzeichens beantragen, dessen Inhaber gestorben ist?

  • Wir wird das Anfangsdatum eines Dina-Abos bestimmt?

  • Ich habe (Anrecht auf) ein Dina-Abo, habe jedoch ein Netzabo gekauft. Was muss ich tun?

  • Mein kostenloses Dina-Abo verfällt in Kürze und ich möchte mein Dina-Abo gegen Bezahlung verlängern. Was muss ich tun?

  • Mein kostenloses Dina-Abo verfällt in Kürze und ich möchte mein Dina-Abo gegen Bezahlung verlängern. Wie viel kostet das?

  • Wann muss ich mein Dina-Abo kündigen und wie mache ich das?

  • Kann ich mein kostenloses Dina-Abo während seiner Gültigkeit an ein anderes Familienmitglied übertragen?

  • Meine Familie hat ein (oder mehrere) Dina-Abo(s), aber vor kurzem ist ein Familienmitglied hinzugekommen. Worauf haben wir jetzt Anrecht?

  • Mein Sohn/meine Tochter ist ausgezogen und hat noch ein Dina-Abo. Was muss er/sie jetzt tun?

  • Was muss ich tun, wenn mein Dina-Abo gestohlen oder beschädigt ist oder wenn ich es verloren habe?

  • Was muss ich tun, wenn mein Dina-Abo fehlerhafte Daten enthält?

  • Ich interessiere mich für Carsharing. Wenn ich ein Dina-Abo habe, darf ich dann am Carsharing teilnehmen?