Zuschuss für den Bau barrierefreien Haltestelle
Alle Ihre Mitbürger verdienen es, unbeschwert und nachhaltig mit Bus oder Straßenbahn reisen zu können. Und das gilt auch für Menschen mit einer motorischen oder visuellen Behinderung. Zuschüsse für barrierefreie Haltestellen und Infrastruktur können dabei sicherlich helfen.
Die Verordnung der Flämischen Regierung (BVR) vom 13. Mai 2022 über die Infrastruktur für Haltestellen ermöglicht die Beantragung von Zuschüssen für Projekte, die auf den Bau oder die Sanierung einer barrierefreien Haltestelle abzielen.
Richtlinien für barrierefreie Haltestellen
Konsultieren Sie den Bushaltestellenführer, die Grundkonstruktionen, die Checklisten und das barrierefreie Designhandbuch für Bushaltestellen (KN/AN), einzigartige Flex-Haltestellen und gemischte Bus-Flex-Haltestellen.
Möchten Sie mehr über barrierefreie Haltestellen erfahren? Das ist hier möglich.
Wie hoch ist ein solcher Zuschuss?
Ab dem 3. Oktober 2022 beträgt der Zuschuss für den barrierefreien Bau einer Haltestelle:
maximal 5.000 Euro pro Haltestelle und Fahrtrichtung.
Das bedeutet, dass
eine
neue Haltestelle gebaut
oder eine
bestehende umgestaltet
wird – und somit für Fahrgäste mit motorischer und/oder visueller Behinderung zugänglich ist.
maximal 650 Euro pro Haltestelle und Fahrtrichtung.
Dies bedeutet, dass
Einrichtungen
für Menschen mit einer visuellen Behinderung installiert werden.
So funktioniert das Verfahren:
Für Haltestellen, die zum Kern- oder Zusatznetz gehören, vgl. Art. 15 der BVR, ist eine vorherige Genehmigung von De Lijn erforderlich. Hier finden Sie ein Handbuch mit den Vorgaben, die eine Haltestelle erfüllen muss, um barrierefrei zu sein.
Hierzu können Sie sich an den Experten für Verkehrsfluss Ihrer Verkehrsregion wenden:
Sie liefern den Entwurf der Haltestelle an den Experten für Verkehrsfluss.
Er oder sie bewertet den Entwurf. Ist eine Anpassung erforderlich? Dann können die Pläne noch rechtzeitig angepasst werden. Sie erhalten von uns eine Checkliste.
Sobald der Entwurf den Richtlinien entspricht, erhalten Sie ein Zertifikat, das dem
Zuschussantrag
beigefügt werden muss.
Danach können die Arbeiten durchgeführt werden. Sobald diese begonnen haben, melden Sie es über halte.accommodatie@delijn.be:
Das De Lijn-Haltestellenteam geht dann vor Ort und zeichnet den Erreichbarkeitsstatus der Haltestelle auf.
Sie erhalten dann ein Zertifikat über den Erreichbarkeitsstatus der Haltestelle, das Sie dem
Zuschussantrag
beifügen müssen.
Wie kann man konkret Zuschüsse beantragen?
Sie können den Zuschuss über die digitale Plattform der Abteilung für Mobilität und öffentliche Arbeiten beantragen.
Und das ist auch bei Arbeiten möglich, die in diesem Kalenderjahr, also ab dem 1. Januar 2022, durchgeführt wurden und dazu beigetragen haben, Haltestellen barrierefrei zugänglich zu machen. Natürlich haben Sie nicht das Zertifikat über die vorherige Genehmigung des Entwurfs. Aber keine Sorge, Sie können den Zuschussantragimmer noch mit dem Zertifikat über den Zugänglichkeitsstatus der Haltestelle nach der Durchführung der Arbeiten einreichen.
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