Leitlinien und Förderung barrierefreier Halte
Alle Ihre Mitbürger verdienen es, unbeschwert und nachhaltig mit Bus oder Straßenbahn reisen zu können. Und das gilt auch für Menschen mit einer motorischen oder visuellen Behinderung. Zuschüsse für barrierefreie Haltestellen und Infrastruktur können dabei sicherlich helfen.
Die Verordnung der Flämischen Regierung (BVR) vom 13. Mai 2022 über die Infrastruktur für Haltestellen ermöglicht die Beantragung von Zuschüssen für Projekte, die auf den Bau oder die Sanierung einer barrierefreien Haltestelle abzielen.
Sie können sich an De Lijn wenden, um die aktuellen Richtlinien, die Genehmigung des Entwurfs und die Kontrolle der Haltestelle nach der Ausführung zu erhalten, die Sie für die Beantragung eines Zuschusses benötigen.
Richtlinien für barrierefreie Haltestellen
Zuschuss für den Bau von barrierefreien Haltestellen
Der Zuschuss für den barrierefreien Bau einer Haltestelle beträgt:
maximal 6.000 Euro pro Haltestelle und Fahrtrichtung.
Das bedeutet, dass eine neue Haltestelle gebaut oder eine bestehende umgestaltet wird – und somit für Fahrgäste mit motorischer und/oder visueller Behinderung zugänglich ist.
maximal 650 Euro pro Haltestelle und Fahrtrichtung.
Dies bedeutet, dass Einrichtungen für Menschen mit einer visuellen Behinderung installiert werden.
Genehmigung des Entwurfs:
Für Haltestellen, die zum Kern- oder Zusatznetz gehören, vgl. Art. 15 der BVR, ist eine vorherige Genehmigung von De Lijn erforderlich auf der Grundlage der geltenden Leitlinien.
Hierzu können Sie sich an den Experten für Verkehrsfluss Ihrer Verkehrsregion wenden:
Sie liefern den Entwurf der Haltestelle an den Experten für Verkehrsfluss.
Er oder sie bewertet den Entwurf. Ist eine Anpassung erforderlich? Dann können die Pläne noch rechtzeitig angepasst werden. Sie erhalten von uns eine Checkliste.
Sobald der Entwurf den Richtlinien entspricht, erhalten Sie ein Zertifikat, das dem
Zuschussantrag
beigefügt werden muss.
Kontrolle der Umsetzung nach dem Stopp
Danach können die Arbeiten durchgeführt werden. Sobald diese begonnen haben, melden Sie es über halte.accommodatie@delijn.be:
Das De Lijn-Haltestellenteam geht dann vor Ort und zeichnet den Erreichbarkeitsstatus der Haltestelle auf.
Sie erhalten dann ein Zertifikat über den Erreichbarkeitsstatus der Haltestelle, das Sie dem
Zuschussantrag
beifügen müssen.

