Subventionen

Als Stadt oder Gemeinde kannst du sowohl für subventionierte Haltestellenunterkünfte als auch für ein eigenes Design einen großen Teil der Kosten zurückfordern. Stelle deshalb einen Antrag auf eine Subvention für die Haltestellenunterkunft in deiner Gemeinde.

Wie hoch ist solch eine Subvention?

  • Für die Lieferung und Aufstellung eines Wartehäuschens mit Sitzbank und Mülleimer beträgt die Subvention 75 % des Kaufpreises, mit einem Maximum von 12.000 Euro (inklusive MwSt). Auch für einen separaten Mülleimer oder eine Sitzbank kann man eine Subvention beantragen.

  • Für die Lieferung und Aufstellung eines Fahrradständers beträgt die Subvention ebenfalls 75 % des Kaufpreises, mit einem Maximum von 11.000 Euro (inklusive MwSt).

  • Dieselben Beträge gelten für die Subvention eines eigenen Entwurfs.

So verläuft das Verfahren

  • Die Subvention beantragt man beim Departement Mobilität und Öffentliche Arbeiten, mit den Genehmigungsbescheinigungen 1 und 2, die man im Laufe des Bestellverfahrens von De Lijn erhält.

  • Das Verfahren für subventionierte Haltestellenausstattungen und das eines eigenen Entwurfs unterscheiden sich.

Subventionierte Haltestellenausstattung

Wenn Sie mehrere Anträge in eine Akte einbringen, beachten Sie bitte, dass wir erst nach der vollständigen Ausführung aller Haltestellen mit der Ausstellung der Genehmigungsbescheinigungen fortfahren.

Eigenes Design

Auch für ein selbsterstelltes Wartehäuschen kann man eine Subvention erhalten.