Kontrolle der Fahrgäste und Gebühren
De Lijn führt Kontrollen in Fahrzeugen durch, um zu überprüfen, ob die Fahrgäste einen gültigen Fahrschein dabeihaben und ob sie diesen korrekt gebrauchen (dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, beim Einsteigen eine MOBIB-Karte zu entwerten).
Daneben können Kontrolleure der Linie Gebühren für das Verursachen von Belästigung im Fahrzeug und um das Fahrzeug herum sowie das Stören der Dienstleistung verhängen.
Welche Daten und warum?
Wir erfassen die folgenden Daten, wenn Sie einen Gebührenbescheid erhalten:
Name, Vorname
Geburtsort und Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit (Nationalität)
Identitätskartennummer
Nationalregisternummer
Geschlecht
Nummernschild (wenn es um eine Übertretung mit einem Fahrzeug geht)
Anschrift
Im Fall eines Minderjährigen: Name, Vorname, Anschrift der Eltern, Geburtsdatum des Vormunds oder von Personen, die für die Minderjährigen einstehen
GSM-Nummer
Frühere Übertretungen
Abonnementsdaten (auch von anderen Verkehrsgesellschaften)
Kontonummer (Bezahlung der geschuldeten Gebühr)
Bescheid von DAI (Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) in Bezug auf die angebliche Regelwidrigkeit (Einstellung/Seponierung, Gebühr auferlegen usw.)
E-Mail-Adresse
Ort der Kontrolle (Busnummer, Liniennummer, Haltestelle)
Diese Daten sind erforderlich, um Ihre Identität zu kontrollieren und die Gebührenakte zu bearbeiten. Das ist auch in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von De Lijn beschrieben.
Die Kontrolle von Fahrgästen und die Verhängung von Verwaltungsstrafen ist eine Aufgabe, die im allgemeinen Interesse von De Lijn liegt und gesetzlich verankert ist.
Ursprung der Daten
Wir erfassen diese Daten über das Abfragen Ihrer Identitätskarte und überprüfen und/oder ergänzen sie mit den Daten aus dem Nationalregister. Wenn es um eine Verkehrsordnungswidrigkeit geht, können wir Ihre Identität aus dem DIV (Dienst voor Inschrijvingen van Voertuigen, “Abteilung für Eintragung von Fahrzeugen”) holen.
Weitergabe der Daten
Wir können diese Daten mit der Polizei und mit dem Gerichtsvollzieher teilen.
Aufbewahrungsfrist der Daten
Die Aufbewahrungsfrist dieser Daten ist gesetzlich festgelegt. Diese Frist beträgt 5 Jahre nach dem Schließen einer Strafakte, sofern diese nicht von einem Gerichtsvollzieher behandelt wurde. In einem solchen Fall müssen die Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden.
Fragen der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Untersuchungsrichters
Im Rahmen laufender polizeilicher und gerichtlicher Untersuchungen fragen die zuständigen Stellen manchmal bei uns Daten ab. Dabei kann es um alle Daten gehen, die wir über unsere Kunden haben, wie zum Beispiel (aber nicht beschränkt auf) Korrespondenzadresse, Bestätigungen, Validierungen, Kamerabilder usw. Wir geben diese Daten weiter, wenn es im gesetzlichen Rahmen zugelassen ist.

