Kontrolle der Fahrgäste und Gebühren
De Lijn führt Kontrollen an Fahrzeugen durch, um festzustellen, ob die Reisenden einen gültigen Fahrschein dabei haben und ob sie diesen korrekt verwenden (zum Beispiel die Verpflichtung, beim Einsteigen eine MOBIB-Karte zu registrieren).
Kontrolleure stellen Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen von De Lijn fest und erstellen ein Protokoll. Die mit Sanktionsbefugnis ausgestatteten Mitarbeiter der Dienststelle für Bußgelder verhängen die Geldbuße.
Rechtsgrundlage ist das Dekret vom 31. Juli 1990 über die als öffentlich-rechtliche, extern verselbstständigte Agentur gestaltete Vlaamse Vervoermaatschappij – De Lijn.
Welche Daten und warum?
Bei der Durchführung von Kontrollen, der Erstellung von Protokollen und im Rahmen des Verfahrens zur Verhängung von Bußgeldern erheben wir folgende Daten:
Identitätsdaten
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
Staatsangehörigkeit
Personalausweisnummer
Melderegisternummer
Geschlecht
Anschrift
E-Mail-Adresse
Kontaktdaten
Handynummer
Kennzeichen (bei Verstößen mit einem Fahrzeug)
Fotos, die als Beweismittel dienen können
im Falle eines Minderjährigen: Name, Vorname, Kontaktdaten, Adresse und Geburtsdatum des Erziehungsberechtigten oder der Personen, die für den Minderjährigen haften
frühere Verstöße
Abonnementdaten (auch von anderen Verkehrsunternehmen)
Kontonummer (Zahlung des fälligen Bußgeldbetrags)
die personenbezogenen Daten, die zur Erstellung des Protokolls erforderlich sind, wie Datum und Uhrzeit der Feststellung, die Nummer des Protokolls und den Ort der Kontrolle (Fahrzeugnummer, Liniennummer, Haltestelle)
die Personalnummer und die Identität (einschließlich Vorname, Nachname und Dienstadresse) des Linienkontrolleurs oder des sanktionierenden Mitarbeiters
die medizinischen personenbezogenen Daten, die du selbst zur Untermauerung deiner Verteidigung vorlegst
die finanzielle Leistungsfähigkeit von Personen, die ein Abonnement mit erhöhter Beihilfe haben
Diese Daten sind erforderlich, um Ihre Identität zu überprüfen und den Fall zu bearbeiten. Dies ist auch in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von De Lijn beschrieben.
Die Fahrgastkontrolle und die Verhängung von Bußgeldern ist eine Aufgabe, die im öffentlichen Interesse und im Rahmen der Ausübung der öffentlichen Gewalt von De Lijn liegt und durch das Dekret über die öffentlich-rechtlich gestaltete, extern verselbstständigte Agentur „Vlaamse Vervoermaatschappij – De Lijn“ vom 31.07.1990 gesetzlich verankert wurde. Die Ziele sind in Artikel 44sexies decies aufgeführt.
Ursprung der Daten
Wir erfassen diese Daten durch die Vorlage eines Ausweises und überprüfen und/oder ergänzen sie anhand der Daten aus dem staatlichen Register. Handelt es sich um einen Verkehrsverstoß, können wir deine Identität beim Dienst für Fahrzeugzulassungen (DIV) abfragen.
Weitergabe der Daten
Wir können diese Daten mit der Polizei und mit dem Gerichtsvollzieher teilen.
Aufbewahrungsfrist der Daten
Die Aufbewahrungsfrist dieser Daten ist gesetzlich festgelegt. Diese Frist beträgt 5 Jahre nach dem Schließen einer Strafakte, sofern diese nicht von einem Gerichtsvollzieher behandelt wurde. In einem solchen Fall müssen die Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden.
Fragen der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Untersuchungsrichters
Im Rahmen laufender polizeilicher und gerichtlicher Ermittlungen fordern die zuständigen Behörden gelegentlich Daten von uns an. Dies kann sich auf alle Daten beziehen, die wir über unsere Fahrgäste haben, wie beispielsweise (unter anderem) die Korrespondenzadresse, Fahrkartenentwertungen, Kameraaufnahmen usw. Wir geben diese Daten weiter, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

